Allgemeine Geschäftsbedingungen

DIE UNTERZEICHNUNG DES MIETVERTRAGS BEDEUTET DIE ANNAHME ALLER FOLGENDEN BEDINGUNGEN:
  1. Der Gesamtmietbetrag ist vor Fahrzeugübergabe zu zahlen. Des Weiteren wird eine Kaution über einen Mindestbetrag in Höhe von 700,00 Euro mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) fällig, um die richtige Nutzung und die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs zu gewährleisten.
  2. Der Kunde kann keinerlei Schadenersatz einfordern, wenn das Fahrzeug aufgrund von Zufall oder höherer Gewalt nicht am vereinbarten Tag übergeben werden kann.
  3. Falls der Mieter den Fahrzeugverleih aus eigenem Willen verspätet aufnimmt oder die Vermietung früher beendet, hat er keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung.
  4. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs können in einer beliebigen Niederlassung des MIETWAGENUNTERNEHMENS im Inland durchgeführt werden, wobei die Übergabe und Rückgabe jedoch am gleichen Ort sowie an den festgelegten Tagen und zur vereinbarten Uhrzeit erfolgen müssen.
  5. Der Kunde überprüft das Fahrzeug und dessen Einrichtungen vor der Übernahme und Durchführung der zugehörigen Zahlung und bestätigt, dass er mit ihnen gänzlich zufrieden ist, sodass sich aus einer Fahrzeugpanne oder der fehlerhaften Funktion der Einrichtungen während der Verleihdauer keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattungen oder Preisnachlässe ableiten.
  6. Die Verwendung des Fahrzeugs zu Zwecken, die gegen die Moral, die Gesetze und die guten Sitten verstoßen, ist ausdrücklich untersagt. Ausdrücklich untersagt sind auch die Beförderung von mehr Personen als den gesetzlich zugelassenen, die Durchführung von Wettrennen, der Waren- oder Gütertransport, unabhängig davon ob diese gesetzlich zulässig sind, die entgeltliche oder gewinnbringende Nutzungsabtretung sowie das Überdecken oder Entfernen der Unternehmenslogos. Des Weiteren erhält der Mieter alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und ist dazu verpflichtet, diese den Beamten oder Amtsträgern auf Verlangen vorzulegen.
  7. Der Benutzer haftet für alle Strafen oder Bußgelder, die ihm aufgrund der Missachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auferlegt wurden. Gleiches gilt, wenn er dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug einbehalten oder beschlagnahmt wurde. Außerdem übernimmt er alle Kosten sowie den Verdienstausfall, die dem Vermieter während der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen. Jeder Bearbeitungsvorgang in Verbindung mit Strafzetteln wird mit 30,00 Euro belastet.
  8. Jegliche Unfälle, Kollisionen oder Schäden am Fahrzeug, unabhängig von deren Schwere, sind vom Benutzer innerhalb von zehn Stunden ab deren Eintreten dem Vermieter mitzuteilen. Der Benutzer unterwirft sich dabei der diesbezüglichen Entscheidung der Versicherungsgesellschaft und übernimmt die ihm zukommende Haftung für Schäden, die dem Vermieter entstehen können.
  9. Im Falle von Schäden oder Defekten, deren Behebung einen Betrag von 90,00 Euro nicht überschreitet, kann der Kunde diese direkt und ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters vornehmen lassen, wobei der Reparaturbetrag unter Vorlage der offiziellen Rechnung erstattet wird. Bei Schäden oder Defekten, deren Behebung einen Betrag von 90,00 Euro überschreitet, muss der Kunde die Genehmigung des technischen Kundendienstes des Mietwagenunternehmens einholen, wobei auch in diesem Fall der Reparaturbetrag unter Vorlage der offiziellen Rechnung auf den Namen des Mietwagenunternehmens erstattet wird.
  10. Im Falle einer Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs, die einzig und allein dem Kunden zuzuschreiben ist, haftet dieser für alle Schäden, die sich aus dieser Fahrunfähigkeit ableiten.
  11. Bei Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs müssen Toilette und Schmutzwassertanks entsprechend geleert sein. Andernfalls akzeptiert der Benutzer die Zahlung eines Betrags in Höhe von 125,00 Euro. Ebenso ist das gemietete Fahrzeug in gutem hygienischen Zustand und mit sauberen Innenräumen zurückzugeben. Andernfalls übernimmt der Benutzer die Kosten für die erforderliche Reinigung.
  12. Wenn der Kunde die Fahrzeugmiete über den festgelegten Zeitraum hinweg verlängern möchte, muss er das MIETWAGENUNTERNEHMEN 3 Tage vor Ablauf des Mietvertrags darüber in Kenntnis setzen. Die mögliche Bestätigung der Verlängerung der Fahrzeugmiete unterliegt der Verfügbarkeit des Vermieters zum jeweiligen Zeitpunkt, sodass seitens des Vermieters diesbezüglich keinerlei Verpflichtung besteht. Verspätungen bei der Rückgabe, die weder genehmigt sind noch höherer Gewalt unterliegen, sind mit einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Tagesbetrags des vertraglich festgelegten Betrags verbunden.
  13. Das Fahrzeug, das Gegenstand dieses Vertrages ist, verfügt über eine gesetzliche Unfallversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 700,00 Euro. Wenn es daher während der Gültigkeit des Mietvertrags zu einem Schadensfall kommt, wird dieser Selbstbeteiligungsbetrag vom Kunden getragen, der anhand der von ihm hinterlegten Kaution hiermit dessen Anwendung genehmigt. Ausschließlich dem Kunden anzurechnen sind all jene zivilrechtlichen Haftungen, die sich aus Vorfällen oder Umständen ableiten, die nicht in der ausgehändigten beiliegenden Versicherungspolice aufgeführt sind, deren Inhalt dem Kunden bekannt ist und die er akzeptiert.
  14. Die Kaution wird nach der Überprüfung des Fahrzeugs durch den technischen Kundendienst zurückerstattet. Im Falle von Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Verwendung legt der technische Kundendienst anhand einer detaillierten Auflistung den vom Kunden zu zahlenden Betrag fest und genehmigt die Belastung dieses Betrags über die hinterlegte Kaution. Falls eine Bewertung der Schäden nicht sofort möglich ist, hat der Vermieter 30 Tage Zeit, um nach Abzug der Reparaturkosten für entstandene Schäden oder Mängel die ggf. fällige Rückerstattung des Restbetrags der Kaution vorzunehmen. Falls die Rechnung und somit die Zahlung des für die Verwendung des Mietfahrzeugs fälligen Betrags, von Strafen und sonstigen Rechnungsposten noch nicht abgeschlossen ist, genehmigt der Kunde die Begleichung dieses ausstehenden Betrags durch „Belastung“ der zu diesem Zweck angegebenen entsprechenden Kreditkarte.
  15. Das Mietwagenunternehmen behält sich das Recht vor, das gebuchte Fahrzeug noch am gleichen Tag der Übergabe durch ein anderes Fahrzeug der gleichen Kategorie bzw. mit der gleichen Anzahl an Plätzen oder durch ein Fahrzeug einer höherwertigeren Kategorie zu ersetzen.
  16. Erscheint der Kunde bei Beginn der Fahrzeugvermietung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am festgelegten Übergabeort, wird dies als einseitige Buchungs- und Vertragsauflösung durch den Kunden betrachtet, was eine Strafe in Höhe von 100 % des Werts des Mietvertrags bedeutet. Dieses Nichterscheinen berechtigt den Vermieter, frei über das gebuchte Fahrzeug zu verfügen, wobei der Kunde keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Ausgleichszahlung hat.